Bei Fragen zur Unfallabwicklung, Autorecht, Bußgeldsachen, Ordnungswidrigkeiten, oder Verkehrsstrafrecht in und um Sachsen und Sachsen-Anhalt

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Autokaufrecht

Aus rechtlicher Sicht ist beim Kauf eines Fahrzeuges der Maßstab § 434 BGB. Hiernach wird beim Autokauf entweder der Kaufgegenstand nach der konkreten vertraglichen Vereinbarung geschuldet, oder mangels konkreter Vereinbarung das Übliche.

Allerdings schließt § 442 BGB eine Sachmangelhaftung des Verkäufers in dem Fall aus, als dass der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste.

§ 434 I BGB lautet wie folgt:

  • Die Sache (Kaufgegenstand) ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gerfahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
  • Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendng eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Großes Thema ist auch regelmässig beim Streit um die Rückgewähr des Fahrzeugs die Frage nach dem örtlich zuständigen Gericht. Dieser Streitpunkt gewinnt vor allem an zunehmender Bedeutung, nachdem immer mehr Fahrzeug über das Internet gekauft werden.

Bußgeldrecht und Ordungswidrigkeitsrecht

Die Kanzlei steht Rechtsratsuchenden auch nach einem erhaltenen Bußgeldbescheid zur Verfügung und bietet Unterstützung, wenn Punkte in Flensburg oder der Entzug des Führerscheins drohen.

Unfallschadensabwicklung

In verkehrsrechtlichen Belangen kümmert sich die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Bergner im Mandantenauftrag um die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall.

Er übernimmt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und hilft Mandanten weiter, die z. B. einen polizeilichen Anhörungsbogen erhalten haben.

Verkehrsstrafrecht

siehe unter Rechtsgebiet Strafrecht